Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart – Mitte, Olgastraße 934 FR Mittelstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 60 km/h bei zulässigen 40 km/h. Mit Messgerät TraffiStar S 350 wurden 100 km/h mit Foto dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Zeugenfragebogen
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