Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der L 23, im Abschnitt 430, bei km 4,575, FR Götschendorf die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScan Speed ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h, bei erlaubten 40 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 61 km/h. Bußgeld: 70,00 €

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Uckermark erließ Bußgeldbescheid

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