Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 24, HGN1, bei km 82,250, in Ri. Hamburg begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 62 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed 162 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim übersandte Anhörung
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