Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften auf der B 42, Höhe AS Bendorf-Süd, Gemeinde Bendorf, FR Koblenz ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 144 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 64 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES3.0

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörung wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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