Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Brücke Fahrbinde, auf der BAB 14, in Höhe km 3,036, in Ri. Kreuz Schwerin die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 195 km/h bei zulässigen 130 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan FM1 festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 65 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim übersandte Formular Anhörung
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