Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 2, km 40,0, in FR AS Ziesar die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 167 km/h durch Lasermessung mit PoliScan. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 67 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Anhörung
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