Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Ahaus-Alstätte, auf der B 70, Kreuzung B 70 / Enscheder Straße, FR Verden um 18 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 68 km/h. Beweismittel: Messgerät TraffiPhot-S stationär.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Borken übersandte Vordruck Anhörung
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