Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in München, St.-Michael-Straße, gg. Nr 88, stadtauswärts die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 7 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Lasermessung mit Frontfoto ergab 37 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle München übersandte Vordruck Anhörung wegen eine Verkehrsordnungswidrigkeit
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