Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung 73257, Köngen, auf der B 133, in Richtung Esslingen, bei km 0,6, Höhe Ausfahrt Köngen-Nord die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 101 km/h bei zulässigen 80 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan Speed, Vitronic mit Frontfoto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 21 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Esslingen übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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