Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am 13.02.2016 auf der BAB 2, km 3,4, in FR Hannover, um 71 km/h, bei zulässigen 120 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 191 km/h. Beweismittel: Einseitensensor, ES3.0, Beweisfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.10 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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