Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 04936, Naundorf, auf der B 87, Höhe Gasthof AM Waldesrand, Rtg. Schlieben wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 72 km/h, bei zulässigen 50 km/h, um 22 km/h festgestellt. Beweismittel: Messung mit stationärer Messanlage, auswertbares Foto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Elbe-Elster übersandt.
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