Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Westhausen, auf der B 29, Bohlerstraße, aus Fahrtrichtung Aalen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 73 km/h mit Lasergerät Traffistar S 350 und Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 23 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Ostalbkreis übersandte Zeugenfragebogen

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