Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Bonn, A 59, km 028,210, RF Königswinter um 74 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 174 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed.
Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bonn übersandte Formular Anhörung
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