Auf der BAB 10, bei km 54.2, in FR Frankfurt/O. wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 74 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Einseitensensor ES3.0 124 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Beweisfoto liegt vor

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

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