Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Machern, auf der B 6, Leipziger Straße, (stationäre Anlage), Richtung Leipzig die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 77 km/h . Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 27 km/h wurde Anfrage an den Fahrzeughalter übersandt.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Leipzig

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