Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der K 11, Ortsdurchfahrt Halmern, Ri. Wietzendorf, bei km 3,345 um 32 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 82 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät Leivtec XV3.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Heidekreis übersandte Anhörung

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