Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 111, im Bereich von km 2,2, in FR Berlin mit 22 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 82 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Vordruck Fahrerermittlung/Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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