Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Porta-Westfalica, BAB 2, km 285,800, FR Dortmund ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 203 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 83 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke übersandt.
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