Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Seybruch, auf der B 191, im Abs. 250, St. 2,252, FR Dömitz wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 85 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 35 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S330, stat. Geschwindigkeit, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von  Bußgeldstelle Landkreis Lüchow-Dannenberg übersandt.

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