Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Duisburg, auf der A 40, FR Venlo, bei km 43,291 mit 86 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 166 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Duisburg übersandt.

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