Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Braunsbedra, Stadt Braunsbedra, Frankleben, A 38, bei km 167,000, Ri. Leipzig wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 209 km/h, zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 89 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandt.
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