Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 29.02.2016 in der Gemeinde Hildesheim, A 60, Höhe Km 27,4, FR Wiesbadeb, Höhe Schilderbrücke um 90 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: Vitronic PoliScan Speed ergab 190 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)
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