Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde auf der B 93, zwischen Zehma und Landesgrenze Sachsen um 92 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät ergab 192 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern

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MUSTER 8