Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 05.03.2016 auf der B 93, zw. Zehma und Landesgrenze Sachsen um 92 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt und führte zum Erlass eines Bußgeldbescheides mit 600,00 € Bußgeld sowie 3 Monaten Fahrverbot Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät ergab 192 km/h.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, §25 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern
Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.