Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 101, Absch. 280, km 5,281, Abzw. Borken, Rtg. Bernsdorf die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 70 km/h, 94 km/h Geschwindigkeitsmessgerät und Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 24 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Elbe-Elster übersandte Formular Anhörung des Betroffenen
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