Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Köln-Dellbrück, auf der Berg.Gl.-Straße, im Bereich von Nr. 837-835, Lat. 135, in Fahrtrichtung stadteinwärts  die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 95 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 45 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Radarmessung mit TraffiStar S 350 mit Film,Bild.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Köln übersandte Formular Anhörung zur Ordnungswidrigkeit

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