In Nadörst, auf der B 72, Höhe Einmündung Bahnhofsweg, Richtung Marienharfe wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 45 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät Leivtec XV3 95 km/h, bei zulässigen 50 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Aurich übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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