Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 74722, Buchen, B 27, Abzweigung Mudau, L 523, außerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 98 km/h. Beweismittel: Messung mir Lasergerät, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

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