In 69124, Gem. Heidelberg, auf der B 535, im Bereich von km 0,8, Rtg. Heidelberg wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Lasergerät mit Foto 98 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Bußgeldstelle Heidelberg übersandte Zeugenfragebogen

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