Der erforderliche Abstand wurde nicht eingehalten. Es wurde in Bielefeld, auf der A 2, in Höhe km 337,500, RF Dortmund bei einer Geschwindigkeit von 128 km/h statt des nötigen Abstandes von 64,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 14,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-Messung mit Foto festgestellt.
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.7.1 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Bielefeld übersandte Anhörungsbogen
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