Der erforderliche Abstand wurde nicht eingehalten. Es wurde in Bielefeld, auf der A 2, in Höhe km 337,500, RF Dortmund bei einer Geschwindigkeit von 128 km/h statt des nötigen Abstandes von 64,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 14,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-Messung mit Foto festgestellt.

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.7.1 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Bielefeld übersandte Anhörungsbogen

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten”.