Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Callenberg, OT Langenchursdorf, auf der Waldenburger Straße, Höhe Kindertagesstätte, in Fahrtrichtung Falken die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 48 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 18 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Messgerät ES3.0 und Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Zwickau

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