Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Köln-Gremberghoven, auf der Frankfurter Straße, Höhe S-Bahn-Brücke, in Fahrtrichtung Ostheim begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 22 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät Traffipax mit Foto 72 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Stadt Köln übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeit

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