Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, ca. km 22,5, Baustelle Mühlenfließbrücke in FR AS Erkner die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 137 km/h durch Lasermessung mit PoliScan Speed mit Beweisfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 37 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung
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