Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am 04.05.2016 außerhalb geschlossener Ortschaften in Porta Westfalica, auf der BAB 2, km 285,800, Richtung Dortmund um 22 km/h, bei zulässigen 120 km/h festgestellt. Festgestellt wurden 1422 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke

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