Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften auf der L 40, Abschnitt 175, ca. km 1,3, in FR Abf. Ludwigsfelde ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 108 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 28 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörung wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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