Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der L 79, Abschnitt 80, in Höhe Km 1,6, in FR Wietstock wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 110 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 40 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasermessung mit PoliScan Speed, Beweisfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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