Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 72181, Starzbach, auf der Imnauer Straße die zulässige Geschwindigkeit missachtet. Bei der durchgeführten Sensormessung mit Foto wurden 82 km/h bei erlaubten 50 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 32 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Tübingen übersandte Zeugenfragebogen
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