Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 88427 Bad Schussenried-Sattenbeuren, auf der L 275, OD die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 82 km/h bei zulässigen 50 km/h durch Sensormessung mit ESO ES3.0 und Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 32 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Biberach übersandte Vordruck Anhörung

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