Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Eching, auf der A 9, AK Neufahrn (68), AN 1080, bei km 0.37, Ast B-I, Ri. BA mit 28 km/h, bei zulässigen 60 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 dokumentierte mit Foto 88 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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