Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gelsenkirchen, auf der Deichstraße, Höhe Hs.-Nr. 66, östl. FR die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 55 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 25 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß Geschwindigkeitsmessanlage und Foto. Bußgeld: 80,00 €, 1 Punkt
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Gelsenkirchen erließ Bußgeldbescheid
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