Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Großalmerode-Üngsterode, auf der Witzenhäuser Straße, FR Trubenhausen die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 76 km/h bei zulässigen 50 km/h durch Sensormessung mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 26 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen
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