Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Tecklenburg, auf der BAB 1, bei km 234,610, FR Dortmund die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit ESO Einseitensensor 3.0 mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 22 km/h, bei erlaubten 60 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 82 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Steinfurt übersandte Zeugenfragebogen
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