In Neversdorf auf der BAB 21, Fahrtrichtung Hamburg wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 35 km/h überschritten. Gemessen wurden 135 km/h mit Video-Band-Aufzeichnung, bei zulässigen 100 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Segeberg übersandte Vordruck Anhörung

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