Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons am 28.07.2015 während des Führens eines Kraftfahrzeuges in Köln BAB 3, km 0,80, AS Königsforst / AK Köln-Ost, in Fahrtrichtung Oberhausen. Beweismittel: Traffistar TS330, Foto
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24StVG, 246.1 BKat
Schreiben wurde durch Bußgeldstelle Köln übersandt.
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