Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons während des Führens eines Kraftfahrzeuges, in dem der Höhrer aufgenommen oder gehalten wurde auf der Wedemarkstraße, Höhe Nr. 88, 30900 Wedemark. Beweismittel: Zeugen.
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat
Anhörung im Bußgeldverfahren wurde durch Bußgeldstelle Region Hannover übersandt.
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