Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 49835, Wietmarschen, BAB 31, Absch. 130, St. 5,1, Rtg. Emden die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 21 km/h bei zulässigen 80 km/h. Mit Messgerät Einseitensensor ES8.0 wurden 101 km/h mit Frontfoto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Grafschaft Bentheim übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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