Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Borken, auf der B 67, Abschn. 53, Höhe Unterführung Feldmark um 10 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 15,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 110 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES3.0, Foto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreispolizeibehörde Borken übersandte Verwarnung/Anhörung

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