Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Köln-Neustadt-Süd, Sachsenring, Höhe Hs-Nr. 69-67, in Fahrtrichtung Ulepforte die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 31 km/h bei zulässigen 300 km/h. Mit Messgerät TraffiStar S 350 semistationär wurden 61 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Köln übersandte Zeugenfragebogen
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