Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Münzenberg, auf der A 45, Ri. Dortmund, in Höhe km 193.000 ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 139 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 79 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – Traffistar S 330
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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