Bei einer Geschwindigkeit von 106 km/h wurde der erforderliche Abstand von 53,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Neu-Ulm, auf der B 28, Richtung Senden, im Abschnitt 120, in Höhe km 2,300 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 16,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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